Individuelle Gesundheitsleistungen
Indikation und Überweisung
Die Kosten für Untersuchungen, Beratungen oder Laboruntersuchungen während der Schwangerschaft übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur im Falle einer medizinischen Indikation – also wenn eine Notwendigkeit für diese Gesundheitsleistung besteht. Ohne diese Indikation darf Ihr Frauenarzt die entsprechende Untersuchung nicht durch eine Überweisung verordnen. In diesem Fall erstellen wir eine entsprechende Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).